RA Tawil - Ein Prozent Hilfe ist mehr als hundert Prozent Mitleid

28.11.2008 10:07 | Pressearchiv 2008

Ein Morgen wie jeder andere. Ich betrete mein Büro, gieße mir den Kaffee ein und möchte die neue Produktinformation unseres Produktionsleiters durchlesen, da ich bis zum 01.12. noch eine Pressemitteilung erstellen sollte.
Was muss ich stattdessen lesen? Die Kopie einer einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Schwittek Walter GbR in Berlin. Der vertretende Rechtsanwalt, Sascha Tawil auch ansässig in Berlin.

www.lotex24.eu - Abmahnnung       www.lotex24.eu - Abmahnung       www.lotex24.eu - Abmahnung

 

Ein Beschluss des Landgerichtes Hamburg? Hat Berlin kein eigenes Kammergericht, welches sich mit wettbewerbsrechlichen Streitigkeiten beschäftigt? Die kurze Suche im Google ergab: Sowohl der sich als „sat.rechtsanwalt“ bezeichnende Sascha Tawil, als auch unser Gegner die Schwittek Walter GbR sind als Abmahner bekannt. Ein käuflich erwerbarer Artikel wird bereits nach Ihnen benannt: Produktinformation „Abwehr Abmahnung Schwittek und Walter GbR“ erhältlich bei www.shopanwalt.de.

Im wilden Westen hätte ein Häuptling nach dieser Recherche behauptet: »Sie führen eine kühne Sprache, Bruder! Ich habe Ihren Namen am Lagerfeuer gehört und weiß, dass Sie ein mutiger Mann sind, aber allzuviel sollten Sie denn doch nicht wagen!«

Als Rechtsanwalt sind Ihnen Begriffe wie Rubrum, Revision, Tenor, in duibio pro reo, nulla poena sine lege und Zessionar geläufig. Begriffe hingegen wie Views, Content, Conversion, CTR, CPC, Impressionen, Placements und Keyword decken ein Jurastudium nicht ab.

Mein Chef sagte einmal in einer mündlichen Verhandlung: Zitat... „Seien Sie sich bewusst, dass Sie eine Zulassung zu verlieren haben, ich nicht. Seien Sie sich des weiteren bewusst, dass das Internet ungeahnte Möglichkeiten bietet. Sobald Ihr Name einmal als „Abmahnanwalt“ durch die Roboter der Suchmaschinen erfasst wurde, ist es fast unmöglich -und es wird Sie weit mehr kosten, als Sie jemals mit dieser Abmahnarbeit eingenommen haben- dieses Image wieder los zu werden. Bedenken Sie dabei zum Schluss, dass wir von „world wide web“ reden. Ihr Rechtswissen schützt Sie bis an die Grenzen der Gesetze, die Sie vertreten.“ Zitat Ende.

Ich vertrete die Pressestelle der Lotex Gesellschaften. Ihre Akte wird bei uns unter dem Aktenzeichen GH-5541/5521 geführt. Damit gehören Sie zu unseren Gegnern. Als Gegner ist das Veröffentlichen einer Gegnerliste im übrigen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2007, AZ 1BVR 1625/06 zulässig. Dies fällt dann wieder in Ihr Interessengebiet.

Nach dem Codex von Pressestellen, sind die ethnischen Grundsätze zu wahren. Ich persönlich erwarte und respektiere das. Daher vertrete ich die Meinung: Die Tatsache, dass bereits ein käuflich zu erwerbendes Produkt mit dem Titel „Abmahner“ nach Ihnen benannt ist, sollte auch die Juristen zu ethnischen Grundätzen verpflichten.

Presseabteilung
Thomas Reichelt
Internet: Linkpfeil lotex24 www.lotex24.eu

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